Beigefügt erhalten Sie die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 01. April 2022 in der ab dem 03. April gültigen Fassung. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. April 2022 außer Kraft.
220401_coronaschvo_ab_03.04.2022
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung entfallen ab sofort die bisherigen Zugangsbeschränkungen bei der Sportausübung (sowohl im Freien als auch in den Innenräumen).
Aufgrund der derzeit hohen Infektionszahlen, werden jedoch weitergehende Schutzmaßnahmen wie die Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) weiterhin empfohlen. Als Orientierung sind der E-Mail die beiden Anlagen der Coronaschutzverordnung mit den entsprechenden Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen für Privatpersonen und Veranstaltungen beigefügt.