Hygiene-Regeln TuS Wickrath (docx)

Hinweise ab 24.11.2021

Corona-Schutzverordnung ab 24.11.2021

 

Für alle Hallensportlerinnen- und Sportler des TuS Wickrath zur Beachtung

Die Halle darf nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung nur unter folgenden Voraussetzungen genutzt werden:

  • Abstand immer mindestens 1,5 m

  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasebedeckung (außer während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist)

  • Hygienemaßnahmen (Desinfektionsmaterial liegt bereit) befolgen

  • Nur immunisierte oder getestete Personen dürfen die Hallen nutzen. Das gilt auch für Besucher/Zuschauer/Eltern

    Immunisiert ist, wer

    – vollständig geimpft ist (frühestens 2 Wochen nach der 2. Impfung)
    – genesen ist (entsprechender Labornachweis, max. 6 Monate alt oder in Verbindung mit 1 Auffrischungsimpfung)
    – getestet ist (bescheinigtes naegatives Testergebnis eines maximal 48 Stunden – zurückliegenden Antigen-Schnelltest und max. 48 zurückliegender PCR-Labortest

    Bei Schüler/-innen ab 15 Jahren reicht ein aktueller Schülerausweis als Nachweis; Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr benötigen keinen Nachweis

Der Heimverein muss (!) sich vom Vorliegen einer solchen Bescheinigung überzeugen!

Nachverfolgungslisten müssen nach der aktuellen Verordnung z. Zt. nicht mehr geführt werden!